Für Nikotin-Genusswaren gilt seit 1. April ein Präsentationsverbot.
Tabakhändler und Anbieter von Vapes in Belgien dürfen ihre Ware seit Monatsbeginn nicht mehr sichtbar ausstellen. Handelsunternehmen mit mehr als 400 Quadratmetern Fläche ist der Verkauf überhaupt untersagt.
Der belgische Gesundheitsminister Franck Vandenbroucke meinte dazu: „Das ist kein Verkaufs- oder Kaufverbot. Sie können diese Dinge nach wie vor kaufen, Sie müssen aber den Verkäufer danach fragen.“ Damit sollen Impulskäufe ausgeschlossen und die Wege zu einer „rauchfreien Generation“ geebnet werden. Dies ist seit dem Disposable-Verbot, das zu Jahresbeginn in Kraft trat, der zweite Schritt einer Anti-Nikotin-Offensive.
Die Händler fühlen sich mit dem verhängten Verbot im Stich gelassen, denn abseits des reinen Verbotstexts gibt es von offizieller Seite keine Anleitungen oder Handlungsempfehlungen. Entsprechend reichen die individuellen Lösungen von billigen Vorhängen bis hin zu speziell beleuchteten mechanischen Regalen.