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Sag der EU deine Meinung!

Posted on 9. Juni 2026 by Matthias Hauptmann

Die EU-Kommission hat zu zwei Feedback-Runden ihres TPD2-Evaluierungsberichts aufgerufen. Foto: Freepik

Die Sondierung des tendenziösen Evaluierungsberichts startete am 18. Mai lediglich vier Tage vor der Konsultation (22. Mai) und endet dafür früher, bereits am 15. Juni. Die öffentliche Konsultation ist bis zum 14. August offen. Scheinbar will die Kommission jede – immer kleiner werdende – Chance nutzen, das Thema noch in der laufenden Legislaturperiode und vor den nächsten Wahlen zum EU-Parlament unter Dach und Fach zu bringen.

Nikotin-Konsumenten motivieren

Die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem in zurückliegenden Ausgaben thematisierten Evaluierungsbericht steht allen Menschen offen. Allerdings fällt die zweite Hälfte der öffentlichen Konsultation genau in die Haupturlaubszeit – jetzt ist also die perfekte Gelegenheit, die eigenen Kunden zur Abgabe eines Kommentars aufzurufen. Immerhin drohen unter anderem Ideen wie ein Aromenverbot auch für E-Zigaretten und Pouches oder gar ein Verbot der boomenden Nikotinsäckchen sowie  von Zigarettenfiltern. Die Nikotinkonsumenten, vor allem jene, die den Absprung von der Zigarette nicht zuletzt dank der neuen Produkte geschafft haben, sind potenziell also stark betroffen.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesgremium einen Flyer samt praktischem QR-Code an die heimischen Trafiken geschickt, um den Kunden den Weg zum Kommentar zu ebnen. Machen Sie in persönlichen Gesprächen in Ihrem Geschäft davon oft Gebrauch, damit aus Österreich möglichst viele Stimmen hörbar werden! Und vielleicht das Schlimmste verhindern können.

Selbst mitmachen

Für den Berufsstand der Trafikanten ist die Urlaubszeit erfahrungsgemäß weniger ein Thema – das Geschäft ist ja immer geöffnet. Jeder Trafikant kann als persönlich Betroffener und Teil der Tabakbranche auch seine eigene Stimme abgeben – und zwar sowohl in der Sondierung, als auch in der öffentlichen Konsultation.

Was schreiben?

Sowohl für die Kunden, als auch die eigene Argumentation kann es lohnen, sich die bislang abgegebenen Kommentare unter https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/17612-Tabakerzeugnisse-und-Tabakwerbung-Uberarbeitung-der-EU-Vorschriften/feedback_de_de?p_id=23559 anzusehen. Allerdings sollten Beiträge nicht einfach kopiert werden, weil diese ansonsten vom System aussortiert werden.

Für das Formulieren des eigenen Kommentars gibt es aber auch so ausreichend viele Themen wie beispielsweise:

  • Der Bericht der EU-Kommission stützt sich teilweise auf falsche Daten (z. B. Raucherquote Österreich 32%), teils zieht er selektiv Studien heran um seine vorgefasste Meinung zu belegen.
  • In einzelnen Bereichen werden vorhandene wissenschaftliche Studien der Industrie ignoriert, während gleichzeitig das Fehlen von Studien beklagt wird. Warum erstellt die EU-Kommission keine eigenen Studien? Und worauf stützt sich dann die offensichtlich vorgefasste Meinung in vielen Fällen?
  • Das Regulatory Scrutiny Board, die Qualitätsprüfung der EU, hat dem Report ein negatives Zeugnis ausgestellt.
  • Wenn die Filterzigarette verschwinden soll, wollen doch viele Menschen weiter Nikotin konsumieren. Drängt man die neuen Produkte vom Markt, wird den Konsumenten die Möglichkeit genommen, diese Produkte legal zu erwerben und der Handel damit würde in dunkle Kanäle verschwinden.
  • Das Prinzip der harm reduction ist wissenschaftlicher Standard, wird von der Kommission aber völlig ignoriert. Das Beispiel Schweden zeigt, wie die Verfügbarkeit von weniger gesundheitsschädlichen Alternativen das Sinken der Raucherquote und mit ihr der typischen Raucherkrankheiten fördert. Stattdessen sieht die EU-Kommission in den Next Generation Products offenbar eine Bedrohung. 
  • Ohne NGPs ist ein Erreichen des Ziels eines rauchfreien Europas mit dem Jahr 2040 nicht zu schaffen. Die Datenlage zeigt, dass die Raucherquote von Ländern umso rascher sinkt, je mehr Alternativen zur Zigarette es gibt. Und umgekehrt dauert es in „Verbotsländern“, wo ein oder mehrere NGPs verboten sind, am Längsten.
  • Verbote und Überregulierung reduzieren nicht die Nachfrage der Konsumenten, sie vernichten dafür aber berufliche Existenzen, Arbeitsplätze, Kontrollierbarkeit (Jugendschutz!) und Steueraufkommen, während sie als regelrechter Turboschub für den Schwarzmarkt fungieren. Denn wenn die Konsumenten ihr Produkt nicht im offiziellen Handel bekommen besorgen sie es sich eben anderswo.
  • Aromenverbote sind bei Zigaretten unwesentlich, weil diese über den Tabak einen Eigengeschmack besitzen. Starke Einschränkungen oder gar Verbote von (Lebensmittel-)Aromen im Fall von Vapes und Pouches sorgen aber für geschmacklose Produkte. Kunden, die auch aufgrund der Geschmacksvielfalt den Wechsel zu rauchfreien Nikotinprodukten geschafft haben, könnten mit großer Wahrscheinlichkeit zum Rauchen zurückkehren.
  • Für den Schutz der Jugend sind Aromenverbote ungeeignet – dafür gibt es Jugendschutz-Gesetze, deren Einhaltung nur im öffentlichen und offiziellen Verkauf überprüft werden kann. Dem Schwarzmarkt sind Altersgrenzen und erlaubte Höchstwerte beim Nikotingehalt egal.
  • Die weniger gesundheitsschädlichen Nikotinprodukte wie Tabakerhitzer, E-Zigaretten und Nikotinpouches haben – besonders vor dem Hintergrund sinkender Raucherzahlen – eine rasch wachsende Bedeutung für das wirtschaftliche Überleben einer Trafik; eines Fachgeschäfts, das überwiegend von Menschen mit Behinderung geführt wird.
  • Der Verkauf von nikotinhaltigen Genussprodukten erfolgt in Österreich ausschließlich in kleinen, familiengeführten Regionalversorgern – genau jener Art von Geschäften, welche die EU in anderen Bereichen mit viel Aufwand erhalten möchte.
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Offenlegung §25 Mediengesetz: trafik-aktuell.at & TRAFIK aktuell bemüht sich um eine konstruktive, lösungsorientierte und positive Berichterstattung über Themen aus dem Arbeitsumfeld der österreichischen Tabaktrafikanten. Bei den Recherchen wird daher gelegentlich auch auf die Unterstützung von Unternehmen, Initiativen und Veranstaltern zurückgegriffen, was allerdings keine Auswirkung auf die Unabhängigkeit der redaktionellen Arbeit hat. TRAFIK aktuell bekennt sich zur gesellschaftlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter.

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Alleiniger Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich: Matthias C. Hauptmann Verlagsbüro, Erlaaer Straße 53, 1230 Wien, Tel. +43/(0)699/116 18 219, m.hauptmann@trafik-aktuell.at, trafik-aktuell.at, Redaktion: redaktion@trafik-aktuell.at, Chefredaktion und Herausgeber: Matthias C. Hauptmann;

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