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Fünf Babyelefanten Abstand

Posted on 17. April 2024 by Matthias Hauptmann

In der italienischen Großstadt Turin müssen Raucher künftig auch im Freien mindestens fünf Meter Abstand zu anderen Menschen halten. Foto: usplash – David Clode

Italien hat unter den EU-Ländern schon lange eines der strengsten Rauchverbots-Gesetze. Das Rauchen in Lokalen war lange vor Österreich verboten, an zahlreichen Stränden des traditionellen Urlaubslandes darf nicht mehr geraucht werden und immer wieder wird angekündigt, das Rauchverbot auch auf Gastgärten auszuweiten.

Der einsame Raucher

Die (ziemlich reizlose) norditalienische Industriestadt Turin geht nun einen Schritt weiter: Hier wird auch das Rauchen im Freien verboten, wenn zu anderen – nicht rauchenden – Menschen nicht ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden kann oder diese ausdrücklich zustimmen. Im Umkreis von Schwangeren und Kindern ist das Rauchen jedenfalls gänzlich verboten. Bürgermeister Stefano Lo Russo sieht die neue Regelung als Ausdruck des „gesunden Menschenverstands“ sowie als Maßnahme, eine „Kultur des Respekts“ zu fördern.

Das Verbot betrifft nicht nur Zigaretten, sondern neben anderen Tabakprodukten, die durch Verbrennung konsumiert werden, auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer. Verstöße gegen die Verordnung sollen mit Geldstrafen von 100 Euro bestraft werden.

Wie kontrollieren?

Die Umsetzung dieser Regelung könnte allerdings spannend werden: Schon die Einhaltung des 1-Meter-Abstands während der Pandemie sorgte in Österreich für reichlich Streitpotenzial, das auch durch den infantilen Begriff des „Babyelefanten“ nicht verbessert wurde. Nun soll in Turin das Fünffache dieses umstrittenen Abstands durchgesetzt werden.

Und während Kinder mit einem Blick als solche zu erkennen sind sieht es bei Schwangeren schon weniger einfach aus: Ab welcher Schwangerschaftswoche gilt das Verbot? Was ist mit Schwangeren, denen man ihren Zustand noch nicht ansieht? Oder muss der Raucher in Turin künftig jede etwas rundlichere Frau im gebärfähigen Alter sicherheitshalber als schwanger einschätzen?

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Offenlegung §25 Mediengesetz: trafik-aktuell.at & TRAFIK aktuell bemüht sich um eine konstruktive, lösungsorientierte und positive Berichterstattung über Themen aus dem Arbeitsumfeld der österreichischen Tabaktrafikanten. Bei den Recherchen wird daher gelegentlich auch auf die Unterstützung von Unternehmen, Initiativen und Veranstaltern zurückgegriffen, was allerdings keine Auswirkung auf die Unabhängigkeit der redaktionellen Arbeit hat. TRAFIK aktuell bekennt sich zur gesellschaftlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter.

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Alleiniger Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich: Matthias C. Hauptmann Verlagsbüro, Erlaaer Straße 53, 1230 Wien, Tel. +43/(0)699/116 18 219, m.hauptmann@trafik-aktuell.at, trafik-aktuell.at, Redaktion: redaktion@trafik-aktuell.at, Chefredaktion und Herausgeber: Matthias C. Hauptmann;

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