Eine langjährige Forderung der Berufsvertretung wurde nun vom höchsten Verwaltungsgericht erfüllt. Foto: FREEPIK
Einem lange erwarteten und mit 29. Jänner endlich veröffentlichten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof zufolge handelt es sich bei Hanfblüten um Produkte, die ohne industrielle Weiterverarbeitung zum Rauchen geeignet seien und üblicherweise auch geraucht würden. Also fallen sie zum Steuersatz von 34 Prozent des KVP unter das Tabaksteuergesetz sowie in den Anwendungsbereich des Tabakmonopolgesetzes.
Bald, aber nicht sofort
Für die heimischen Trafiken sind dies gute Nachrichten, mit ersten Produkten ist jedoch frühestens in sechs bis acht Wochen ab Veröffentlichung des Erkenntnisses zu rechnen. Denn selbst wenn garantiert legale Ware (mit einem THC-Gehalt < 0,3 %) verfügbar ist, muss erst ein Großhändler mit einem offiziellen Tabakwarenlager eine Preisanmeldung beim Finanzministerium deponieren und diese über die MVG veröffentlicht werden. Zudem sind Cannabis-Anbaubetriebe keine Tabakunternehmen und kennen die Voraussetzungen und bürokratischen Begleitprozesse nicht. Dieser Prozess dauert also.
Werden Trafiken plötzlich reich?
Dürfen sich die heimischen Trafiken nun auf einen neuen Boom freuen und umsatzschwache Geschäfte sich blitzartig erholen? Eher nicht – die MVG geht von einem Marktvolumen von rund 50 Mio. und potenziellen Steuer-Mehreinnahmen von zehn bis 15 Millionen Euro aus. Denn wir sprechen hier auch nur von gesetzeskonformer Ware; der große Markt der echten THC-Konsumenten wird weiterhin durch Eigenanbau und illegalen Handel versorgt. Die Möglichkeit, legale Hanfprodukte verkaufen zu können, wird für die österreichischen Trafikanten ein Zubrot darstellen – so wie Disposables, Kaffee, Kaltgetränke oder Kleinspirituosen.
Strategisch wichtig
Die klare Zuordnung von Hanfblüten in den Vertriebsweg der Trafiken ist jedoch aus anderen Gründen bedeutsam, wie die Berufsvertreter schon länger betonen: Immer mehr umliegende Länder lockern ihren strafrechtlichen Umgang mit THC-Cannabis. Es könnte oder sollte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis Wirkhanf auch in Österreich nicht mehr mit harten Drogen wie Heroin, Kokain oder Meth gleichgesetzt ist. Bei einer THC-Liberalisierung wären die Trafiken die derzeit einzig möglichen Verkäufer.
Bei aller Begeisterung für die kommenden Produkte wird es deshalb schon bei den CBD-Blüten doppelt wichtig sein, im Verkauf den Jugendschutz möglichst zu 100 Prozent einzuhalten: Denn verstärkte Kontrollen ab Verfügbarkeit der neuen Produkte sind so sicher wie das Amen in der Kirche.
Den vollständigen Artikel können Sie ab 21. Februar in der druckfrischen Printausgabe von TRAFIK aktuell nachlesen.