Wie kann und soll man ab Jahreswechsel mit dem Pfand auf Plastikflaschen und Dosen umgehen? Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Foto: Freepik
Ab 1. Jänner 2025 gelangen Plastik- und Metall-Gebinde mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter in den Handel, für die Pfand verrechnet wird – eine Pauschale von 25 Cent pro Stück. Tetrapaks, Glas und Verpackungen von Milchprodukten sind davon ausgenommen.
Allerdings: Bis Ende März 2025 dürfen noch pfandlose Gebinde produziert werden, ihr Abverkauf ist sogar bis Jahresende 2025 erlaubt.
Was muss ich?
Jeder Verkäufer von pfandpflichtigen Gebinden muss diese auch zurücknehmen. Wenn Sie nur 0,5-Liter-PET-Flaschen und 0,25-Liter-Dosen verkaufen müssen Sie nur diese Gebindegrößen zurücknehmen – allerdings auch von Marken, die nicht in Ihrem Sortiment sind. Diese Rücknahmeverpflichtung ist zudem auf die übliche Menge pro Verkaufsvorgang beschränkt. Darüber hinaus gehende Mengen können freiwillig angenommen werden.
Es gibt aber Ausnahmen: In Bahnhöfen, Shoppingcentern mit mehreren Verkaufsstellen für pfandpflichtige Gebinde sowie beim Verkauf ausschließlich über Automaten kann eine gemeinsame Rücknahmestelle eingerichtet werden. Das einzelne Geschäft ist dann von der Rücknahmeverpflichtung entbunden.
Im Verkauf
Hier sind keine Probleme zu erwarten: Die Kassenanbieter automatisieren rechtzeitig ihre Programme – was also schon das Pfandlogo trägt wird im Verkauf mit weiteren 25 Cent verrechnet. Der Pfandanteil (mit 0% Umsatzsteuer) dieses Verkaufsvorgangs wird verbucht.
Problem Rücknahme
Genau genommen gibt es drei Varianten für die Rücknahme:
- manuelle Rücknahme ohne Registrierung
- manuelle Rücknahme mit Registrierung
- maschinelle Rücknahme mit Registrierung
Die Registrierung ist nur bei Anfall größerer Mengen und entsprechenden Lagermöglichkeiten sinnvoll – bei 14tägiger Abholung kommt ordentlich etwas zusammen und bringt auch mögliche Geruchs- und Hygieneprobleme mit sich. Dafür gibt es eine Handlinggebühr von 2,88 bzw. 3,99 (maschinelle Rücknahme) Cent für Flaschen und 2,61 bzw. 3,72 Cent pro Dose.
Vorteil: Das Leergut darf für geringeren Platzbedarf komprimiert werden.
Der für die meisten Trafiken realistische Fall wird die manuelle Rücknahme ohne Registrierung und auch ohne Vergütung sein.
Das ist wichtig
Beim manuellen Handling von Leergebinden ist auf zwei wichtige Faktoren zu achten:
- Nehmen Sie nur Gebinde mit Pfandlogo zurück!
- Die zurückgenommenen Gebinde dürfen nicht zum Platzsparen zerdrückt oder anders komprimiert werden – sie sind sonst entwertet! Zumindest der EAN-Code und das Pfandlogo müssen sichtbar und maschinell lesbar sein.
Die Abgabe bei der nächsten Rücknahmestelle – zum Beispiel im Rahmen des nächsten Supermarkt-Einkaufs – muss individuell erfolgen. Die Pfandgutschrift ist selbst zu verbuchen. Für den zusätzlichen Arbeitsaufwand gibt es keine Entschädigung.