Skip to content
TRAFIK aktuell

TRAFIK aktuell – Österreichs neues & unabhängiges Fachmagazin der Tabakbranche

Menu
  • Beiträge
  • Produkte
  • Anzeigen
  • Über uns
  • Kontakt
Menu

Die Basics der Pfandverordnung

Posted on 12. November 202411. Dezember 2024 by Matthias Hauptmann

Wie kann und soll man ab Jahreswechsel mit dem Pfand auf Plastikflaschen und Dosen umgehen? Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Foto: Freepik

Ab 1. Jänner 2025 gelangen Plastik- und Metall-Gebinde mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter in den Handel, für die Pfand verrechnet wird – eine Pauschale von 25 Cent pro Stück. Tetrapaks, Glas und Verpackungen von Milchprodukten sind davon ausgenommen. 

Allerdings: Bis Ende März 2025 dürfen noch pfandlose Gebinde produziert werden, ihr Abverkauf ist sogar bis Jahresende 2025 erlaubt. 

Was muss ich?

Jeder Verkäufer von pfandpflichtigen Gebinden muss diese auch zurücknehmen. Wenn Sie nur 0,5-Liter-PET-Flaschen und 0,25-Liter-Dosen verkaufen müssen Sie nur diese Gebindegrößen zurücknehmen – allerdings auch von Marken, die nicht in Ihrem Sortiment sind. Diese Rücknahmeverpflichtung ist zudem auf die übliche Menge pro Verkaufsvorgang beschränkt. Darüber hinaus gehende Mengen können freiwillig angenommen werden.

Es gibt aber Ausnahmen: In Bahnhöfen, Shoppingcentern mit mehreren Verkaufsstellen für pfandpflichtige Gebinde sowie beim Verkauf ausschließlich über Automaten kann eine gemeinsame Rücknahmestelle eingerichtet werden. Das einzelne Geschäft ist dann von der Rücknahmeverpflichtung entbunden.

Im Verkauf

Hier sind keine Probleme zu erwarten: Die Kassenanbieter automatisieren rechtzeitig ihre Programme – was also schon das Pfandlogo trägt wird im Verkauf mit weiteren 25 Cent verrechnet. Der Pfandanteil (mit 0% Umsatzsteuer) dieses Verkaufsvorgangs wird verbucht.

Problem Rücknahme

Genau genommen gibt es drei Varianten für die Rücknahme:

  1. manuelle Rücknahme ohne Registrierung
  2. manuelle Rücknahme mit Registrierung
  3. maschinelle Rücknahme mit Registrierung

Die Registrierung ist nur bei Anfall größerer Mengen und entsprechenden Lagermöglichkeiten sinnvoll – bei 14tägiger Abholung kommt ordentlich etwas zusammen und bringt auch mögliche Geruchs- und Hygieneprobleme mit sich. Dafür gibt es eine Handlinggebühr von 2,88 bzw. 3,99 (maschinelle Rücknahme) Cent für Flaschen und 2,61 bzw. 3,72 Cent pro Dose. 

Vorteil: Das Leergut darf für geringeren Platzbedarf komprimiert werden.

Der für die meisten Trafiken realistische Fall wird die manuelle Rücknahme ohne Registrierung und auch ohne Vergütung sein. 

Das ist wichtig

Beim manuellen Handling von Leergebinden ist auf zwei wichtige Faktoren zu achten:

  1. Nehmen Sie nur Gebinde mit Pfandlogo zurück!
  2. Die zurückgenommenen Gebinde dürfen nicht zum Platzsparen zerdrückt oder anders komprimiert werden – sie sind sonst entwertet! Zumindest der EAN-Code und das Pfandlogo müssen sichtbar und maschinell lesbar sein.

Die Abgabe bei der nächsten Rücknahmestelle – zum Beispiel im Rahmen des nächsten Supermarkt-Einkaufs – muss individuell erfolgen. Die Pfandgutschrift ist selbst zu verbuchen. Für den zusätzlichen Arbeitsaufwand gibt es keine Entschädigung.

  • „Die CBD-Blüten sind nur das Startprodukt“17. Juni 2025
  • Der Salzburger Fachgruppentag17. Juni 2025
  • „90% aller Artikel haben jetzt Bilder“17. Juni 2025
  • BAT Trafikanten Award 2025 im Salzkammergut17. Juni 2025
  • WIFO: Ist die Talsohle durchschritten?14. Mai 2025
Anmeldung zum kostenlosen Newsletter
Mit ihrer Anmeldung sind Sie jederzeit rasch und gut informiert!
icon
Mit dem Abonnement stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung (http://trafikaktuell.at/datenschutzerklaerung/) und unseren AGB zu.

Andreas Schiefer BAT BAT Award Branchenevent Brüssel Bundesgremium Disposables E-Zigarette EU EuroDreams Event Fachgruppentag Geschäftsführer Glückspiel Großbritannien Handelsgericht Hanfblüten Hannes Hofer Interview Jugendschutz Kassensystem Manfred Knapp Monopolverwaltung MVG Nebenartikel NGP Nikotinpouches Personalia Peter Schweinschwaller Philip Morris Philip Morris Austria Preiserhöhung Rauchverbot Tabakerhitzer Tabakmonopol Tabak zum Erhitzen Tag der Menschen mit Behinderung tobaccoland Trafik Veranstaltung Verbot Wien Wolfgang Streißnig Zigaretten Österreichische Lotterien

RSS-Fehler: WP HTTP Error: cURL error 28: Operation timed out after 10001 milliseconds with 18118 bytes received

Archives

  • Juni 2025
  • Mai 2025
  • April 2025
  • März 2025
  • Februar 2025
  • Januar 2025
  • Dezember 2024
  • November 2024
  • Oktober 2024
  • September 2024
  • August 2024
  • Juli 2024
  • Juni 2024
  • Mai 2024
  • April 2024
  • März 2024
  • Februar 2024
  • Januar 2024
  • Dezember 2023
  • November 2023
  • Oktober 2023

Disclaimer

Offenlegung §25 Mediengesetz: trafik-aktuell.at & TRAFIK aktuell bemüht sich um eine konstruktive, lösungsorientierte und positive Berichterstattung über Themen aus dem Arbeitsumfeld der österreichischen Tabaktrafikanten. Bei den Recherchen wird daher gelegentlich auch auf die Unterstützung von Unternehmen, Initiativen und Veranstaltern zurückgegriffen, was allerdings keine Auswirkung auf die Unabhängigkeit der redaktionellen Arbeit hat. TRAFIK aktuell bekennt sich zur gesellschaftlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter.

Impressum

Alleiniger Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich: Matthias C. Hauptmann Verlagsbüro, Erlaaer Straße 53, 1230 Wien, Tel. +43/(0)699/116 18 219, m.hauptmann@trafik-aktuell.at, trafik-aktuell.at, Redaktion: redaktion@trafik-aktuell.at, Chefredaktion und Herausgeber: Matthias C. Hauptmann;

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter: http://trafikaktuell.at/datenschutzerklaerung/

Newsletter

Anmeldung zum kostenlosen Newsletter
Mit ihrer Anmeldung sind Sie jederzeit rasch und gut informiert!
icon
Mit dem Abonnement stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung (http://trafikaktuell.at/datenschutzerklaerung/) und unseren AGB zu.
©2025 | Built using WordPress and Responsive Blogily theme by Superb