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Die EU ist wieder auf Kreuzzug

Posted on 17. Oktober 2024 by Matthias Hauptmann

Die EU ist nach den Wahlen im Sommer wieder handlungsfähig – und der Kampf gegen Rauch und Raucher hat erneut Saison. Foto: Freepik

Im Rahmen des Europe´s Beating Cancer Plans wird die Ratsempfehlung für eine rauchfreie Umwelt verschärft. Der Erstling in dieser Sache datiert aus 2009; mit dem Ziel einer „tabakfreien Generation“ (= Raucherquote <5%) bis 2040 sollen strengere Regeln für den Konsum sowie ausgeweitete Rauchverbote den Schutz der Nichtraucher vor Passivrauch weiter verbessern. 

Alles gleich giftig

Ein Schritt der Verschärfung ist die Gleichbehandlung von E-Zigaretten und Tabakerhitzern mit herkömmlichen Zigaretten. Und das, obwohl das beratende SCHEER-Kommittee 2021 nur eine schwache bis moderate Beweislage für auf E-Zigaretten-Aerosol basierende Risiken von Atemwegs-, Herz- und Krebserkrankungen feststellte. Die EU stützt sich auch auf die Haltung der WHO: Selbst nikotinfreie E-Zigaretten würden Unbeteiligte einem „nachweisbaren“ Level von Fest- und Giftstoffen aussetzen, was die WHO zu dem Schluss führt, dass „kein Niveau von Nebenstrom-Aerosolen sicher oder akzeptabel sei“. Was wurde aus „Die Dosis macht das Gift“?

Rauchverbote im Freien

Die alte, aus 2009 stammende, Ratsempfehlung für eine rauchfreie Umwelt hatte sich auf Innenräume konzentriert. Nun sollen auch Erholungsgebiete, Spielplätze, Bäder, Zoos und andere Bereiche im Freien – speziell, wenn an ihnen häufig Kinder anzutreffen sind – unter die Rauchverbote fallen. Des weiteren sollten Außenbereiche der Gastronomie, von Verkehrsmitteln, Gelände von Einrichtungen des Gesundheitswesens und am besten gleich alle öffentlichen Bereiche sowie private PKW per Gesetz rauchfrei werden.

Bald gültig

Diese Mitte September 2024 veröffentlichten Vorschläge haben zwar nur den Charakter einer Empfehlung, aber: Da das EU-Parlament nur ein Recht auf Stellungnahme hat wird diese Empfehlung wohl noch im Laufe dieses Oktobers vom Rat beschlossen werden.

Den vollständigen Artikel können Sie ab 18. Oktober in der druckfrischen Printausgabe von TRAFIK aktuell nachlesen.

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Alleiniger Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich: Matthias C. Hauptmann Verlagsbüro, Erlaaer Straße 53, 1230 Wien, Tel. +43/(0)699/116 18 219, m.hauptmann@trafik-aktuell.at, trafik-aktuell.at, Redaktion: redaktion@trafik-aktuell.at, Chefredaktion und Herausgeber: Matthias C. Hauptmann;

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