Bereits im Herbst des Vorjahres hatte der Wiener Verwaltungsgerichtshof die Blockadehaltung von AGES und Gesundheitsministerium gegenüber dem BAT-Tabakerhitzer glo ausgehebelt.
Ende 2021 hatte BAT die Zulassung von 14 Varianten der neo Sticks (Verbrauchsmaterialien für glo) beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als neuartiges Tabakerzeugnis beantragt. Nach mehrfachem Hin und Her, einer Reduktion des Antrags auf sechs neo sticks, der Lieferung weiterer Unterlagen und einer mündlichen Verhandlung wies das Gesundheitsministerium den Zulassungsantrag Ende Februar 2023 ab. Insbesondere stützte sich das Ministerium dabei auf das Fehlen wissenschaftlicher Studien zur Toxizität.
Erfolgreiche Berufung
Gegen diese Entscheidung legte BAT Berufung ein; das Verfahren wurde an das Landesverwaltungsgericht Wien zur Entscheidung vorgelegt. Dieses entschied am 26. September im Sinne des Tabakherstellers und ließ die neo sticks Terracotta Tobacco, Gold Tobacco, Green Click, Red Click, Purple Click und Sunny Click gemäß § 10a TNRSG zu.
Umfangreiche Kritik des Gerichts
Das Gericht begründete seine Entscheidung sowohl mit unionsrechtlichen Zweifeln, als auch mit harscher Kritik an fehlenden Verordnungen, Eigenmächtigkeiten sowie einer weit überschießenden Gesetzesinterpretation durch Gesundheitsministerium und AGES. Eine schallende Ohrfeige!
Wann kommt glo auf den Markt?
Auf diese Frage antwortete BAT-Geschäftsführer Jochen Hiller: „Wir freuen uns, dass das Landesverwaltungsgericht Wien in seinem Urteil die Zulassung von Tabakerhitzern, die das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nach eigener Willkür auf dem österreichischen Markt nicht zulassen wollte – obwohl gemäß § 10a TNRSG nichts entgegen spricht – bestätigt hat.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir uns aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht zu marktstrategischen Überlegungen äußern und somit auch keine Details über den Zeitpunkt von Markteinführungen offenlegen können.“
Auswirkungen für den Mitbewerb?
Wir haben auch bei Philip Morris Austria nachgefragt, dessen Iqos Iluma Tabakerhitzer ebenfalls von der Blockadehaltung von AGES und Gesundheitsministerium betroffen ist. Ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien ein „Persilschein“, demzufolge alle in anderen EU-Ländern zugelassenen Produkte auch in Österreich als zugelassen gelten können? Dazu haben wir folgende Antwort erhalten:
„Wie Sie wissen, ist in Österreich für neuartige Tabakprodukte gesetzlich ein Zulassungsverfahren vorgesehen. Das Verwaltungsgericht Wien hat inzwischen in mehreren Entscheidungen die Vorschriften betreffend das Zulassungsverfahren jeweils völlig unterschiedlich ausgelegt, sodass insofern eine höchstgerichtliche Klärung der Rechtslage dringend notwendig ist. Demnach hat die Zulassung von Mitbewerberprodukten keinen unmittelbaren Einfluss auf die Zulassung von unseren TEREA SMARTCORE STICKSTM , die mit IQOS ILUMA kompatibel sind.„
Den vollständigen Artikel können Sie ab 21. Februar 2024 in der druckfrischen Printausgabe nachlesen.