Skip to content
TRAFIK aktuell

TRAFIK aktuell – Österreichs neues & unabhängiges Fachmagazin der Tabakbranche

Menu
  • Beiträge
  • Produkte
  • Anzeigen
  • Über uns
  • Kontakt
Menu

Das „GO!“ für glo?

Posted on 16. Januar 202423. Januar 2024 by Matthias Hauptmann

Bereits im Herbst des Vorjahres hatte der Wiener Verwaltungsgerichtshof die Blockadehaltung von AGES und Gesundheitsministerium gegenüber dem BAT-Tabakerhitzer glo ausgehebelt.

Ende 2021 hatte BAT die Zulassung von 14 Varianten der neo Sticks (Verbrauchsmaterialien für glo) beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als neuartiges Tabakerzeugnis beantragt. Nach mehrfachem Hin und Her, einer Reduktion des Antrags auf sechs neo sticks, der Lieferung weiterer Unterlagen und einer mündlichen Verhandlung wies das Gesundheitsministerium den Zulassungsantrag Ende Februar 2023 ab. Insbesondere stützte sich das Ministerium dabei auf das Fehlen wissenschaftlicher Studien zur Toxizität.

Erfolgreiche Berufung

Gegen diese Entscheidung legte BAT Berufung ein; das Verfahren wurde an das Landesverwaltungsgericht Wien zur Entscheidung vorgelegt. Dieses entschied am 26. September im Sinne des Tabakherstellers und ließ die neo sticks Terracotta Tobacco, Gold Tobacco, Green Click, Red Click, Purple Click und Sunny Click gemäß § 10a TNRSG zu.

Umfangreiche Kritik des Gerichts

Das Gericht begründete seine Entscheidung sowohl mit unionsrechtlichen Zweifeln, als auch mit harscher Kritik an fehlenden Verordnungen, Eigenmächtigkeiten sowie einer weit überschießenden Gesetzesinterpretation durch Gesundheitsministerium und AGES. Eine schallende Ohrfeige!

Wann kommt glo auf den Markt?

Auf diese Frage antwortete BAT-Geschäftsführer Jochen Hiller: „Wir freuen uns, dass das Landesverwaltungsgericht Wien in seinem Urteil die Zulassung von Tabakerhitzern, die das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nach eigener Willkür auf dem österreichischen Markt nicht zulassen wollte – obwohl gemäß § 10a TNRSG nichts entgegen spricht – bestätigt hat.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir uns aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht zu marktstrategischen Überlegungen äußern und somit auch keine Details über den Zeitpunkt von Markteinführungen offenlegen können.“

Auswirkungen für den Mitbewerb?

Wir haben auch bei Philip Morris Austria nachgefragt, dessen Iqos Iluma Tabakerhitzer ebenfalls von der Blockadehaltung von AGES und Gesundheitsministerium betroffen ist. Ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien ein „Persilschein“, demzufolge alle in anderen EU-Ländern zugelassenen Produkte auch in Österreich als zugelassen gelten können? Dazu haben wir folgende Antwort erhalten:

„Wie Sie wissen, ist in Österreich für neuartige Tabakprodukte gesetzlich ein Zulassungsverfahren vorgesehen. Das Verwaltungsgericht Wien hat inzwischen in mehreren Entscheidungen die Vorschriften betreffend das Zulassungsverfahren jeweils völlig unterschiedlich ausgelegt, sodass insofern eine höchstgerichtliche Klärung der Rechtslage dringend notwendig ist. Demnach hat die Zulassung von Mitbewerberprodukten keinen unmittelbaren Einfluss auf die Zulassung von unseren TEREA SMARTCORE STICKSTM , die mit IQOS ILUMA kompatibel sind.„

Den vollständigen Artikel können Sie ab 21. Februar 2024 in der druckfrischen Printausgabe nachlesen.

  • „Die CBD-Blüten sind nur das Startprodukt“17. Juni 2025
  • Der Salzburger Fachgruppentag17. Juni 2025
  • „90% aller Artikel haben jetzt Bilder“17. Juni 2025
  • BAT Trafikanten Award 2025 im Salzkammergut17. Juni 2025
  • WIFO: Ist die Talsohle durchschritten?14. Mai 2025
Anmeldung zum kostenlosen Newsletter
Mit ihrer Anmeldung sind Sie jederzeit rasch und gut informiert!
icon
Mit dem Abonnement stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung (http://trafikaktuell.at/datenschutzerklaerung/) und unseren AGB zu.

Andreas Schiefer BAT BAT Award Branchenevent Brüssel Bundesgremium Disposables E-Zigarette EU EuroDreams Event Fachgruppentag Geschäftsführer Glückspiel Großbritannien Handelsgericht Hanfblüten Hannes Hofer Interview Jugendschutz Kassensystem Manfred Knapp Monopolverwaltung MVG Nebenartikel NGP Nikotinpouches Personalia Peter Schweinschwaller Philip Morris Philip Morris Austria Preiserhöhung Rauchverbot Tabakerhitzer Tabakmonopol Tabak zum Erhitzen Tag der Menschen mit Behinderung tobaccoland Trafik Veranstaltung Verbot Wien Wolfgang Streißnig Zigaretten Österreichische Lotterien

RSS-Fehler: WP HTTP Error: cURL error 28: Operation timed out after 10000 milliseconds with 18118 bytes received

Archives

  • Juni 2025
  • Mai 2025
  • April 2025
  • März 2025
  • Februar 2025
  • Januar 2025
  • Dezember 2024
  • November 2024
  • Oktober 2024
  • September 2024
  • August 2024
  • Juli 2024
  • Juni 2024
  • Mai 2024
  • April 2024
  • März 2024
  • Februar 2024
  • Januar 2024
  • Dezember 2023
  • November 2023
  • Oktober 2023

Disclaimer

Offenlegung §25 Mediengesetz: trafik-aktuell.at & TRAFIK aktuell bemüht sich um eine konstruktive, lösungsorientierte und positive Berichterstattung über Themen aus dem Arbeitsumfeld der österreichischen Tabaktrafikanten. Bei den Recherchen wird daher gelegentlich auch auf die Unterstützung von Unternehmen, Initiativen und Veranstaltern zurückgegriffen, was allerdings keine Auswirkung auf die Unabhängigkeit der redaktionellen Arbeit hat. TRAFIK aktuell bekennt sich zur gesellschaftlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter.

Impressum

Alleiniger Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich: Matthias C. Hauptmann Verlagsbüro, Erlaaer Straße 53, 1230 Wien, Tel. +43/(0)699/116 18 219, m.hauptmann@trafik-aktuell.at, trafik-aktuell.at, Redaktion: redaktion@trafik-aktuell.at, Chefredaktion und Herausgeber: Matthias C. Hauptmann;

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter: http://trafikaktuell.at/datenschutzerklaerung/

Newsletter

Anmeldung zum kostenlosen Newsletter
Mit ihrer Anmeldung sind Sie jederzeit rasch und gut informiert!
icon
Mit dem Abonnement stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung (http://trafikaktuell.at/datenschutzerklaerung/) und unseren AGB zu.
©2025 | Built using WordPress and Responsive Blogily theme by Superb