Wir haben Bundesgremialobmann Wolfgang Streißnig zu seiner Einschätzung der Änderungen befragt.
Wie zufrieden kann man als Berufsvertretung mit der Neuregelung der innerfamiliären Weitergabe im Paragraf 27 sein?
Wir sind ja alle drei lösungsorientiert. Natürlich können wir nicht völlig zufrieden sein – das wäre nur gegangen, wenn niemand übrig geblieben wäre. Aber immerhin dürfen 95 Prozent der Anwärter auch wirklich übernehmen und darüber sind wir schon erleichtert. Wir sind ja quer in den Prozess eingestiegen und haben getan, was wir tun und erreichen konnten. Es wäre natürlich schöner gewesen, das Datum des Inkrafttretens der aktuellen Novelle zum TabMG als Referenzdatum zu nehmen, weil das noch mehr Kollegen eingeschlossen hätte …
Ist bekannt, wie viele Menschen von den Ausnahmebestimmungen des §46 profitieren, also Übernehmer mit ausreichender Vordienstzeit einer Trafik sind, die von einer/m nichtbehinderten InhaberIn geführt wurde?
Diese Zahlen hat nur die Monopolverwaltung. Aus Kärnten weiß ich, dass es ein Nachfolgebewerber nicht geschafft hat. Das ist trotzdem wichtig, weil ja hinter jedem einzelnen Fall ein Familienschicksal steckt, bei dem langfristige Pläne über den Haufen geworfen wurden.
Bis wann rechnen Sie damit, dass der Rückstau bei der Weitergabe aufgelöst sein wird?
Wir liegen gut im Rennen, nachdem schon im Juli einen Sondertermin der Trafikakademie eingeschoben wurde, und im September ist der nächste. Ich rechne damit, dass wir bis zum ersten Quartal 2024 den Rückstau aufgelöst haben werden. Positiv finde ich, dass die Nachfolger und die Neueinsteiger schon in der Akademie Kontakt haben, was für beide Seiten interessant und positiv ist und oft die Basis für längere Freundschaften legt. Die Abarbeitung des Rückstaus ist aber grundsätzlich die Aufgabe der Monopolverwaltung.
Die Jugendschutzkontrollen werden nun als abgeschlossener Verkaufsvorgang definiert, dafür aber auch auf alle Produkte mit Mindestalter ausgeweitet. Was erwarten Sie als Folge dieser Veränderung?
Im ersten Schritt erwarte ich mir nichts. Bis dato hatten wir nur die Zigarette, jetzt kommen Vapes, Alkohol etc. dazu und müssen genauso behandelt werden. Wir können nur dazu aufrufen, den Jugendschutz ernst zu nehmen – wir tun unserer ganzen Branche nichts Gutes, wenn wir ungeprüft an Jugendliche verkaufen. Da müssen wir wirklich unser Möglichstes tun, diese gesellschaftlich wichtige Thematik im eigenen Haus korrekt zu regeln! Viele von uns sind ja auch Eltern und die Gesundheit unserer Kinder muss uns diesen kleinen Zusatzaufwand wert sein.
Die MVG hat aber auch neue Freiheiten beim Nebenartikelkatalog: Nun dürfen zeitlich und/oder regional begrenzt Erweiterungen vorgenommen werden. Kommen nun die Schwimmflügel und Sonnencreme- Flaschen für See-Trafiken?
Das wäre per se ja nichts Schlechtes! Ob wir von Schwimmflügerln leben können, bezweifle ich aber. Da müssen wir innovativ und weiter als bisher denken, gleichzeitig aber realistisch dabei sein, wovon wir wirklich leben. Wir nennen uns ja Tabakfachgeschäfte – Schwimmflügerln oder Lebkuchen in Mariazell werden uns nicht im Alleingang über Wasser halten. Schauen Sie sich das Thema Coffee-to-go an, das hat auch in einigen Geschäften toll, in anderen gar nicht funktioniert. Das Bundesgremium hat derzeit eine Studie mit der KMU Austria laufen, die eng mit der Fokusgruppe Handel zusammenarbeitet. In einem ersten Schritt befragen wir Kundinnen und Kunden, aber auch Kollegen, um zu analysieren, was sich die Gesellschaft produktseitig von einer Trafik erwartet. Auch um realistisch zu wissen, welche Produkte gefordert und gekauft würden. Der Fragebogen geht jetzt (Anm. d. Red.: August) bald raus, ein Ergebnis sollte im Herbst vorliegen. Ich halte nichts davon, die Trafiken ständig mit neuem Zeug zu fluten. Immerhin erwirtschaften wir immer noch 86 Prozent unserer Umsätze mit Tabakwaren – dieses Kernsegment dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Aber wenn wir jedes Jahr ein bis zwei funktionierende neue Produkte in die Geschäfte bekommen, wäre das nur positiv.
Das vollständige Interview können Sie in der September-Ausgabe von TRAFIK aktuell nachlesen.