Nach harten Verhandlungen einigte man sich auf eine Erhöhung unterhalb der Inflation.
Eigentlich war der Kollektivvertrag der 430.000 Handelsangestellten und 20.000 Lehrlinge für zwei Jahre, also 2025 und 2026, abgeschlossen worden. Dass es nun dennoch zu Neuverhandlungen für das kommende Jahr kam lag an der Klausel, dass bei einer Inflationsrate von drei oder mehr Prozent im Zeitraum Oktober 24 bis September 25 neu verhandelt werden müsse.
Befürchtungen beim Handel
Den Handelsbetrieben – von der Konjunktur ohnehin nicht gerade verwöhnt – hatte im Vorfeld Schlimmes geschwant, weil man von einem Abschluss über der Teuerungsrate ausgehen musste. Immerhin war der Kollektivvertrag für 2024 unter der Inflationsrate geblieben und jener ursprünglich gut klingende für 2025 mit 3,3% Erhöhung von der noch höheren Inflation gefressen worden.
Entsprechend hart wurde verhandelt: Nach zwei erfolglosen Runden lag das Angebot der Arbeitgeberseite bei 2,25 Prozent, die Gewerkschaft forderte 2,9 Prozent Erhöhung. In der dritten, achtstündigen Verhandlungsrunde am 24. November traf man sich mit 2,55 Prozent in der Mitte – einmal mehr unter der Inflationsrate, aber über dem Angebot der Händler.
Tut beiden Seiten weh
Für den Handel ist jede Kostenerhöhung derzeit schwierig: Nach einem zarten Plus von 0,5 Prozent im ersten Halbjahr kam im August ein Einbruch um -2,2 Prozent und im September dieses Jahres wieder ein Mini-Plus bei den Umsätzen. Die Insolvenzen im Handel nehmen zu.
Die Arbeitnehmerseite blickt hingegen auf Jahre des realen Kaufkraftverlustes zurück. Das ist jedoch nicht nur für sie unerfreulich – wenn ständig der frei verfügbare Anteil des Gehalts schrumpft bleibt weniger zum Ausgeben übrig. Doch die Mitarbeiter des Handels gehören auch zu seinen Kunden.
So stellt der Kompromiss des Kollektivvertrags eine Lösung dar, die beide Seiten zähneknirschend abnicken konnten. Als Sieg ließ sich die Einigung weder auf der Dienstgeber-, noch auf der Dienstnehmerseite verkaufen.
Die Änderungen beim Gehalt
Der Kollektivvertrag sieht eine Erhöhung der Mindestgehälter um 2,55 Prozent vor; bestehende Überzahlungen bleiben bestehen. Ab 1. Jänner 2026 liegt das Mindestgehalt der niedrigsten Gehaltsstufe für Vollzeitarbeit bei 2.090 Euro brutto (plus 52 Euro), in der höchsten Gehaltsstufe steigt das Mindestgehalt um 59 auf 2.362 Euro.
Zur Bekämpfung der kalten Progression werden abseits des Kollektivvertrags mit Jahreswechsel die Grenzsätze der einzelnen Steuerklassen im Bereich von 231 (0%) über 578 Euro (30%, bis 36.458 Euro) bis 1.199 Euro (40%, bis 70.365 Euro) erhöht. Was dafür sorgen soll, dass die von den Unternehmen bezahlten höheren Gehälter nicht mehrheitlich in der Kassa des Finanzministers, sondern in den Haushaltsbudgets ihrer Mitarbeiter landen.
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