Bereits im Herbst des Vorjahres hatte der Wiener Verwaltungsgerichtshof die Blockadehaltung von AGES und Gesundheitsministerium gegenüber dem BAT-Tabakerhitzer glo ausgehebelt.
Bereits im Herbst des Vorjahres hatte der Wiener Verwaltungsgerichtshof die Blockadehaltung von AGES und Gesundheitsministerium gegenüber dem BAT-Tabakerhitzer glo ausgehebelt.