Estland hatte 2017 ein totales Rauchverbot für seine Gefängnisse verhängt. Vier Insassen klagten gegen das Verbot, das vom estnischen Obersten Gericht 2019 für verfassungskonform erklärt wurde.
Die offenbar leidenschaftlich rauchenden Kriminellen zogen daher vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – und bekamen am 4. November 2025 zumindest teilweise recht: Der EGMR erklärte zwar, dass Entzugserscheinungen die erforderliche Schwelle für eine unmenschliche Behandlung nicht überschritten hätten. Wohl aber hätte Estland das Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt – gerade vor dem Hintergrund ihrer bereits eingeschränkten persönlichen Autonomie sei die Freiheit von Gefangenen, über Dinge wie das Rauchen selbst zu entscheiden, für diese sogar besonders wertvoll.
