Seit 1. Oktober gilt in der Schweiz (erstmalig!) ein einheitliches Jugendschutz-Alter für den Erwerb von Tabakprodukten. Foto: Freepix – Suika Art
Davor lag der Jugenschutz in der Verantwortung der Kantone, womit regional als Schutzalter 16 oder 18 Jahre galten – in Schwyz oder Appenzell konnten jedoch selbst Kinder Zigaretten kaufen. Dies wird nun durch das neue Tabakproduktegesetz vereinheitlicht.
Begleitend werden auch Werbung auf öffentlichem Grund, kostenlose Werbegeschenke mit Tabak-Zusammenhang sowie Tabaksponsoring von Events für Minderjährige verboten; der Konsum von allen Nikotinprodukten unterliegt zudem den Rauchverbots-Regelungen.
Seit einem Peak von 33 Prozent im Jahr 1997 sinkt der Anteil der rauchenden Eidgenossen konstant und lag 2022 bei 23,9 Prozent.