Eine Woche nach Beginn der Lizenzvergaben haben wir Monopolchef Hannes Hofer zum Gespräch gebeten. Foto: mh
Wenn man den Stimmen aus Trafikantenschaft, Industrie und Großhandel zuhört, bekommt man den Eindruck, dass mit den Novellen zu Monopol und Tabaksteuer alle leben können.
Hinter den Novellen steht der Erfolgsfaktor der Einigkeit: Industrie und Großhandel, Trafikantenvertretung und MVG haben an einem Strang gezogen. Da musste auch der eine oder andere Kompromiss gemacht werden. Ich habe aber ebenfalls das Gefühl, dass alle mit dem Erreichten zufrieden sein können.
Das gesamte Reformpaket erreicht in seiner Breite und in seinem Facettenreichtum historische Dimensionen: Die letzte Erweiterung des Tabakmonopols war die Einführung von Tabak zum Erhitzen. Und das war eine Einzelmaßnahme und ist bald sechs Jahre her.
Seit 12. Jänner können sich Dampfer- und bisherige CBD-Shops lizensieren lassen. Wie stark ist der Ansturm in beiden Fällen?
Wir haben innerhalb einer Woche 96 Anträge erhalten, davon tagesaktuell 40 für die Registrierung im Gastrobereich sowie Lizenzanträge von 46 ELFs (E-Liquid-Fachgeschäften) und 10 Hanfshops. Dabei gilt: Die Lizenzierung bzw. Registrierung erfolgt immer standortbezogen.
Es freut mich, dass wir dank unserer internen Kompetenzen rasch dazu in der Lage waren, das doch recht junge Gesetz effizient zu vollziehen. Es steht ein Portal zur Verfügung, über das ein rein elektronischer Prozess mit Uploads aller wichtigen Dokumente möglich ist. Das wird bereits von Dampfer- und Hanfshops sowie der Gastronomie genutzt.
Und bereits am 13. Jänner gab es eine Informationsveranstaltung, an der etwa 90 Kleinhändler teilgenommen haben. Heute (19. 1.) gab es mit dem Finanzministerium und dem Zollamt Österreich eine Veranstaltung für neue Großhändler. Der Informationsbedarf war in beiden Fällen hoch.
Beide Arten von Shops müssen ja nachweisen, dass sie „überwiegend“ mit E-Zigaretten und Liquids bzw. mit Hanfblüten gehandelt haben. Wie weit muss dieser Nachweis zurück reichen? Wird dabei ein Volumensanteil oder ein Umsatzanteil zugrunde gelegt?
Es geht dabei immer um ein Quartal; das Q4 2024 bei Hanfshops und Q4 2025 bei ELFs. Dafür lassen wir uns Umsatzanalysen (tw. vom Steuerberater des Antragstellers) schicken. Und natürlich machen wir auch einen Lokalaugenschein, wie sich das Geschäft heute präsentiert. Da profitieren wir von unserer dezentralen Organisationsstruktur.
Wie rasch werden diese Lizenzen in beiden Fällen ausgestellt?
Das kann sehr rasch gehen. Hanfshops dürfen ja laut Gesetz schon ab 1. Februar wieder CBD-Blüten unter 0,3 % THC verkaufen – das soll nicht an uns scheitern.
Weshalb werden Gastronomiebetriebe und Tankstellen nun registriert?
Der Fokus des Gesetzes liegt auf „Regulierung statt Verbot“, was angesichts internationaler Entwicklungen nicht selbstverständlich ist. Mittlerweile sind in 46 Ländern weltweit E-Zigaretten bzw. Liquids verboten. In noch mehr Ländern sind Aromen verboten oder stark eingeschränkt. Ein völliges Verbot des Verkaufs außerhalb von Fachgeschäften wäre ebenso möglich gewesen.
Stattdessen werden Gastronomiebetriebe und Tankstellen in das System weiterhin eingebunden und unterliegen denselben Vorgaben, etwa im Bereich des Jugendschutzes. Das lässt sich nur kontrollieren, wenn man die Adressen kennt. Für mich ist das auch ein Meilenstein im Bereich der Fairness – die Trafiken müssen sich ja streng an die Vorschriften halten und haben diese Kontrollen auch für Gastro sowie Tankstellen, ELFs sowie Hanfshops eingefordert.
Können Sie einschätzen, in welcher Form sich die Monopolisierung der Pouches sowie die notwendige Lizensierung von Vapes und Liquids auf den Markt auswirken werden? Ist hier eine deutliche Reduktion der Nicht-Trafiken zu erwarten?
Es ist davon auszugehen, dass es zu einer Marktbereinigung kommen wird, da nicht jeder Antragsstellende die Voraussetzungen für eine Lizenz erfüllen wird. Durch die Abverkaufsfristen wird man das heuer nur stückweise spüren, aber die Regulierung ist klar und damit auch die Reduktion der Verkaufsstellen absehbar.
Wird es auch Lizenzen für Hanfblüten-Automaten an CBD-Shops geben?
Das ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Gibt es Abschätzungen der MVG, wie sich die oben genannten Maßnahmen auf die Trafiken auswirken werden? Sie erhalten zwar zum Teil exklusive Vertriebsrechte, verlieren aber gleichzeitig an Handelsspanne (Pouches). Und schon bislang haben zahlreiche Trafikanten gemeint, nur noch durch die neuen Produkte überlebensfähig gewesen zu sein – für sie müsste es nun knapp werden.
Hier sind zwei Aspekte zu berücksichtigen: Ja, mit der Einführung einer Steuer sinkt zunächst der Ertrag. Gleichzeitig kommt es aber zu einer Fokussierung auf Trafiken und Fachgeschäfte, anstatt dass diese Produkte überall erhältlich wären. Nehmen wir die Tankstellen als Beispiel: Die haben Pouches und Vapes bislang schon angeboten. Künftig dürfen sie das mit Registrierung immer noch, müssen die Produkte aber – wie Tabakwaren – in den Trafiken einkaufen. Insofern sollten die Trafiken insgesamt von der Novelle profitieren.
Und nicht zuletzt wurde damit der Einstieg der großen Supermarktketten in diesen Markt verhindert. Die wären mit ihrem bundesweiten Vertriebsnetz eine erhebliche Bedrohung für alle bisherigen Endkunden-Händler gewesen.
Das vollständige Interview können Sie ab 12. Februar in der druckfrischen Printausgabe von TRAFIK aktuell nachlesen.
