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„96 Prozent können die Trafik übernehmen!“

Posted on 6. November 20237. November 2023 by Matthias Hauptmann

Wir haben mit MVG-Chef Hannes Hofer über die Auswirkungen der TabMG-Novelle gesprochen.

Wie viele Trafiken waren durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs und den Stopp der innerfamiliären Weitergabe zuletzt betroffen?

Wir hatten etwas über 500 gemeldete Mittätige, von denen waren natürlich nicht alle akut betroffen. Pro Jahr werden etwas mehr als 30 Trafiken an Angehörige vergeben. Aber die Unsicherheit rund um die Weitergabe hat natürlich alle mittätigen Familienmitglieder betroffen.

Wie viele Personen profitieren österreichweit von den Übergangsbestimmungen des § 46?

Wir haben hier eine Größenordnung von etwa 200 Menschen, die davon profitieren. Und wir freuen uns sehr darüber, dass wir eine Lösung finden konnten, die vielen potenziellen Übernehmern nutzt. Für jene, wo es dennoch nicht geht, ist es trotzdem ein Problem, das ist klar. Aber immerhin 96 Prozent können das Geschäft übernehmen – mehr war rechtlich leider nicht möglich.

Gibt es auch Übernahmewillige, welche die Akademie schon abgeschlossen hatten und nun über zwei Jahre auf die Übernahme der elterlichen Trafik warten mussten?

Ja, es gab einige Fälle, die startfertig waren und nur noch auf die gesetzliche Neuregelung gewartet haben. Es wollen auch nicht alle sofort übergeben oder übernehmen – viele Tabakfachgeschäfte werden wohl mit Jahreswechsel 23/24 einen neuen Konzessionär bekommen.

Beim vorherigen Vergabesystem hat man auch nicht gedacht, dass dieses vom Höchstgericht gekippt werden könnte. Wie sicher kann man jetzt sein, dass die „Weitergabe neu“ Bestand haben wird?

Die Politik hat den aktuellen Lösungsweg auf die Empfehlung von Experten hin beschlossen. Und derzeit gibt es auch keine Anzeichen dafür, dass das Tabakmonopolgesetz nach der Novellierung irgendwelche Schwachstellen aufweisen sollte. Wir haben Ausschreibungen im Hinblick auf lange mögliche Laufzeiten gestalten können, hätten das Thema aber gerne noch besser im BVerGKonz abgesichert – in Kombination mit der sozialen Zielsetzung.

Die Jugendschutzkontrollen sind nun als abgeschlossener Verkaufsvorgang definiert – dafür aber auch auf alle Produkte ausgeweitet, für welche es ein Schutzalter gibt. Erwarten Sie mit dieser Klarstellung bzw. Ausweitung eine Ergebnisverbesserung der Kontrollen?

Vorrangig erwarten wir, dass sich durch diese Anpassung die Akzeptanz der Jugendschutzkontrollen aufseiten der Trafikanten deutlich verbessert – und damit natürlich auch die Prüfungsergebnisse. Auch die Steigerung der Anzahl der Kontrollen trägt sicher zu einer höheren Erfolgsquote bei.

Wichtig ist mir auch noch der folgende Punkt, der für die Tabakfachhändler wichtig ist: Eine korrekt bestandene Jugendschutzkontrolle der MVG hebt – wie bereits vor der Novelle – alle zuvor nicht bestandenen MVG-Kontrollen auf. Und auf Wunsch der Trafikantenschaft haben wir ermöglicht, dass jetzt jeder Fachhändler in den Stammdaten auf dem Fachhändler-Portal einsehen kann, wie sein aktueller Stand bei den Kontrollen ist.

Das vollständige Interview können Sie in der Printausgabe September 2023 von TRAFIK aktuell nachlesen.

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Offenlegung §25 Mediengesetz: trafik-aktuell.at & TRAFIK aktuell bemüht sich um eine konstruktive, lösungsorientierte und positive Berichterstattung über Themen aus dem Arbeitsumfeld der österreichischen Tabaktrafikanten. Bei den Recherchen wird daher gelegentlich auch auf die Unterstützung von Unternehmen, Initiativen und Veranstaltern zurückgegriffen, was allerdings keine Auswirkung auf die Unabhängigkeit der redaktionellen Arbeit hat. TRAFIK aktuell bekennt sich zur gesellschaftlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter.

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Alleiniger Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich: Matthias C. Hauptmann Verlagsbüro, Erlaaer Straße 53, 1230 Wien, Tel. +43/(0)699/116 18 219, m.hauptmann@trafik-aktuell.at, trafik-aktuell.at, Redaktion: redaktion@trafik-aktuell.at, Chefredaktion und Herausgeber: Matthias C. Hauptmann;

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